Zur Information vor der Therapie:

Die Kosten für 1-3 Sprechstunden und für bis zu 4 probatorischen Sitzungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine weitere ambulante Psychotherapie wird nach bestimmten Indikationen durchgeführt. Die Feststellung der Leistungspflicht für Psychotherapie erfolgt durch die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten. Das heißt, Sie sind der Antragsteller. Ist die Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gegeben und es besteht die Motivation sowie die Möglichkeit, die Psychotherapietermine einzuhalten, werde ich nach einer gründlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Diagnostik und der Erhebung der biographischen Anamnese in den probatorischen Sitzungen einen zusätzlichen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sie werden in den ersten Sitzungen einige Fragebögen zu Ihren Beschwerden und zu Ihrer Biographie erhalten. Füllen Sie bitte diese Bögen dann aus.


Wenn dieser Antrag (Kurzzeittherapie - 24 St.; Langzeittherapie - 60 St.) von der Krankenkasse genehmigt wird (bei der Langzeittherapie wird das auch von einem neutralen Gutachter überprüft; der Bericht wird dem Gutachter chiffriert/anonym vorgelegt), kann eine Psychotherapie beginnen. Es kann sich auch herausstellen, dass keine ambulante Psychotherapie indiziert ist.

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestellen müssen vor Beginn einer Psychotherapie abklären, ob der jeweilige Träger die Kosten übernimmt.

 

Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten bei der Einzel- und 100 Minuten bei der Gruppentherapie.

 

Das Mindestalter für eine Behandlung in meiner Praxis beträgt 18 Jahre.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapie
 

 

Tiefenpsychologisch fundierte

(psychodynamische) Gruppenpsychotherapie

 

Der Mensch ist ohne Gruppenzusammenhang nicht denkbar. Er wird in eine Familie – die erste kleine Gruppe, geboren. Schon während der Schwangerschaft ist eine gute soziale Umgebung für Mutter und Ungeborenes unabdingbar zur gedeihlichen Entwicklung.  Mit zunehmendem Alter wird die Beziehung des Kindes/Jugendlichen zur Gruppe auch äußerlich deutlich. Erwachsene bewegen sich schließlich sowohl in selbstorganisierten, als auch fremdgeleiteten Gruppen.

 

Gruppentherapien sind erfahrungsgemäß eine sehr wirksame Behandlungsmethode, welche sich besonders für Patienten mit einer Symptomatik die sich in ihren Beziehungen äußert, eignet. Sie  kann eine Art Übungsfeld darstellen, um einen anderen Umgang mit sich und den Mitmenschen zu erproben und ermöglicht eigene seelische Probleme zu erkennen, zu bearbeiten  und Lösungsansätze zu entwickeln. Mit Hilfe der Gruppe kann mehr Verständnis für eigene Beschwerden und Probleme und auch die der Mitmenschen erlangt werden. Dabei kann es hilfreich sein, wenn an der Beziehung zu mehreren Personen im Hier und Jetzt gearbeitet wird.

 

"Gruppenpsychotherapien haben hinsichtlich Wirkung und Wirksamkeit für die meisten psychischen Störungen eine gleich gute und im Falle von Persönlichkeitsstörungen und einer Reihe von anderen Erkrankungen (z.B. Angststörungen und affektive Störungen) sogar eine höhere Effektstärke als andere Psychotherapien." (aus dem Positionspapier des BAG und der D3G zur Stellung der Gruppenpsychotherapie in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung).

 

Natürlich stößt man auch bei der Behandlung in Gruppen auf Grenzen. Es gibt bestimmte Patienten und  Krankheitsbilder für die eine Gruppenpsychotherapie nicht geeignet ist. Dies soll in den probatorischen Sitzungen geklärt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Adresse:

Neuenhofer Str. 101-103
42657 Solingen (Höhscheid)
Tel. 0212 64597684

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Tanja Stock – Ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, 42657 Solingen (Höhscheid)